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Der Verein veröffentlicht für jedes Geschäftsjahr neben der Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Tätigkeitsbericht
 
1 Kurzdarstellung:
1.1 Vereinsname, Gründungsjahr

Skillshare e.V., Gründung am 6. August 2009

1.2 zuständiges Finanzamt, Steuernummer
Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/44205

1.3 Gemeinnützigkeit, letzter Freistellungsbescheid
Der Verein Skillshare e.V. ist wegen Förderung der Bildung und Erziehung nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord unter der Steuernummer 25/207/44205 vom 21. August 2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

1.4 Zahl der Mitglieder, Fördermitglieder, besondere Mitglieder
11 Mitglieder, keine Fördermitglieder

1.5 Statistik der Mitglieder

5 weibl., 6 männl. Mitglieder

1.6 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wurde gem. Satzung auf 12€/Jahr festgelegt.

1.7 Vereinsorgane: Vorstand, Beirat
Vorstand:
Vorsitzender: Nadine Stark
Stellvertretender Vorsitzender: Olaf Kosinsky
Schatzmeisterin: Annette Emmerich-Witt

1.8 Verbandsmitgliedschaften
Es wurden keine Mitgliedschaften in anderen Vereinen oder Verbänden eingegangen

1.9 Geschäftsstelle: Adresse, personelle Situation
Die Geschäftsstelle wurde von der Vorsitzenden wahrgenommen. Die Tätigkeiten wurden ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommen.

1.10 finanzielle Situation
Die Bilanz schließt mit einer Bilanzsumme von 1.704,68€ und weist ein Jahresergebnis in Höhe von 1.606,91€ aus. Das Umlaufvermögen des Vereins besteht ausschließlich aus dem Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Hannover in Höhe von 1.685,68€. Es konnten im Jahr 2010 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 108€ sowie Spenden in Höhe von 15.346,64€ verbucht werden. Die Ausgaben bestanden überwiegend aus der Finanzierung der Veranstaltung Skillshare in Lüneburg in Höhe von 10.947,13€. Darüber hinaus wird auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2010 verwiesen

2 Vereinsaktivitäten
2.1 Mitgliederversammlungen

Eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes fand am 26.8.2010 in Bad Oeynhausen statt.

2.2 Besondere Projekte
Im Vordergrund der Vereinsarbeit stand die Organisation der Skillshare Veranstaltung vom 4.-6.Juni 2010 in Lüneburg. Über die Veranstaltung wurde ein umfangreicher Tätigkeitsbericht (24 Seiten) erstellt und auf der Vereinshomepage veröffentlicht und zum Download angeboten.

2.3. Weitere Veranstaltungen
Das Wikifest im November 2010 wurde mit einem Zuschus sin Höhe von ca. 300€ gefördert.

2.4 Zukunftspläne
Geplant ist im Jahr 2011 die Fortsetzung des Landtagsprojektes.

 

Hannover, 31.01.2011

 
1 Kurzdarstellung:
1.1 Vereinsname, Gründungsjahr

Skillshare e.V., Gründung am 6. August 2009

1.2 zuständiges Finanzamt, Steuernummer
Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/44205

1.3 Gemeinnützigkeit, letzter Freistellungsbescheid
Der Verein Skillshare e.V. ist wegen Förderung der Bildung und Erziehung nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord unter der Steuernummer 25/207/44205 vom 21. August 2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

1.4 Zahl der Mitglieder, Fördermitglieder, besondere Mitglieder
9 Mitglieder, keine Fördermitglieder

1.5 Statistik der Mitglieder
5 weibl., 4 männl. Mitglieder

1.6 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wurde gem. Satzung auf 12€/Jahr festgelegt.

1.7 Vereinsorgane: Vorstand, Beirat
Vorstand:
Vorsitzender: Ralf Boesch
Stellvertretende Vorsitzende: Nadine Stark
Schatzmeisterin: Annette Emmerich-Witt

1.8 Verbandsmitgliedschaften
Es wurden keine Mitgliedschaften in anderen Vereinen oder Verbänden eingegangen

1.9 Geschäftsstelle: Adresse, personelle Situation
Die Geschäftsstelle wurde von der Stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen. Die Tätigkeiten wurden ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommen.

1.10 finanzielle Situation
Die Bilanz schließt mit einer Bilanzsumme von 264,63€ und weist ein Jahreser-gebnis in Höhe von 198,24€ aus. Das Umlaufvermögen des Vereins besteht ausschließlich aus dem Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Hannover in Höhe von 264,63€. Es konnten im Jahr 2009 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 50€ sowie eine Geldspende in Höhe von 200€ verbucht werden. Die Ausgaben bestanden ausschließlich aus den Kosten der Gründung (30,39€) sowie den Kosten für das Girokonto. Als sonstige Einnahmen für 2 kleinere Zahlungen von der Firma PayPal (Verifizierung der Kontoverbindung) verbucht. Die bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 66,39€ bestehen aus zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträgen (in 2010 liegt dafür eine Verzichtserklärung vor) sowie aus der Vorlage der Gründungskosten. Darüber hinaus wird auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2009 verwiesen

2 Vereinsaktivitäten
2.1 Besondere Projekte

Das Jahr 2009 stand im Zeichen der Gründung des Vereins.

2.2 Zukunftspläne
Im Vordergrund standen die Vorbereitung auf die der Skillshare Veranstaltung 2010 im Juni in Lüneburg.

 

Hannover, 17.08.2010

 

1Dem Kuratorium des Vereins Skillshare e.V. (im Folgenden "Verein") wurde gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Vereinssatzung mit Beschluss vom 24. August 2010 diese Geschäftsordnung durch den Vereinsvorstand gegeben. 2Die Geschäftsordnung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. August 2010 genehmigt.

§ 1 Grundsatz

(1) Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen der Gesetze, der Vereinssatzung und dieser Geschäftsordnung zur Förderung freier Inhalte und zum Wohle des Vereins aus.

(2) Entsteht für ein Mitglied des Kuratoriums durch ein anderes Mandat oder andere Aufgaben die Möglichkeit von Interessenkonflikten, so hat das Mitglied das Kuratorium unverzüglich zu informieren.

(3) Die Tätigkeit des Kuratoriums ist ehrenamtlich und orientiert sich an den Leitlinien zur Durchsetzung von Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle (TOK-Leitlinien) der Mitgliederversammlung, die ausdrücklich zum Gegenstand dieser Geschäftsordnung gemacht werden.

§ 2 Mitgliedschaft im Kuratorium

(1) 1Die Mitgliedschaft im Kuratorium entsteht durch Berufung in Form eines Beschlusses des Vereinsvorstandes sowie der Annahme der Berufung durch den/die Kurator/in. 2Eines weiteren formalen Aktes bedarf es hierfür nicht.

(2) Die Satzung trifft in § 15 Abs. 6 Satz 1 Regelungen zum Ende des Amtes im Kuratorium des Vereins.

§ 3 Vorstand des Vereins

(1) 1Der Vorstand entscheidet gem. § 10 Abs. 5 der Vereinssatzung über die Einsetzung eines Kuratoriums sowie über die Berufung der Mitglieder dieses Gremiums durch Beschluss.

(3) 1Der Vorstand berichtet und informiert das Kuratorium regelmäßig. 2Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Vereins mit dem Kuratorium ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

§ 4 Kuratorium

(1) 1Das Kuratorium berät den Vorstand und die Geschäftsführung bei der Umsetzung der Vereinsziele und Zwecke zur Förderung des Vereinszwecks, der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Positionierung im Sinne des § 15 Abs. 5 der Vereinssatzung. 2Es unterstützt den Verein, die Mitgliederversammlung, den Vorstand und die Geschäftsstelle bei der Durchsetzung der jeweiligen Ziele und Aufgaben insbesondere zur Beschaffung von Mitteln (Spenden) und Zuwendungen für Projektbezogene Aufgaben und Methoden zur Gewinnung von Spenden und Zuwendungen.

(2) Das Kuratorium hat ferner die Aufgabe, Netzwerke des Vereins wie Freundeskreise, Unternehmer, Sponsoren und andere zu unterstützen und neue Kontakte zu Einzelpersonen, Firmen, Institutionen und Netzwerken, die das Anliegen des Vereins durch seine Vermittlung in die Gesellschaft oder durch finanzielle Beiträge und Zugang zu öffentlichen mitteln fördern.

(3) 1Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen grundsätzlich in Kuratoriumssitzungen. 2Diese können gem. § 18 der Vereinssatzung im Wege der Onlineversammlung sowie einer Telefonkonferenz stattfinden. 3Ferner ist die Beschlussfassung im Wege eines Umlaufbeschlusses möglich. 4Mitglieder des Vorstandes, des Beirates sowie des Aufsichtsrates haben das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Kuratoriums. 5Ihnen steht ein Rederecht, jedoch kein Stimmrecht im Kuratorium zu. 6Rechte eines Mitgliedes des Kuratoriums bleiben unberührt.

§ 5 Kuratoriumssitzungen

(1) 1Kuratoriumssitzungen sollen regelmäßig stattfinden. 2Bei Eilbedürftigkeit oder auf Antrag des Vereinsvorstandes oder mindestens zweier Mitglieder des Kuratoriums ist unverzüglich eine Kuratoriumssitzung einzuberufen.

(2) 1Das Kuratorium soll durch einfache Stimmenmehrheit auf Vorschlag eines Mitgliedes des Vorstandes oder des Kuratoriums eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretende/n Kuratoriumsvorsitzende/n wählen. 2Macht das Kuratorium hiervon keinen Gebrauch, so übernimmt der/die Erste Vorsitzende des Vereins die Aufgabe des/der Vorsitzenden des Kuratoriums in den Kuratoriumssitzungen; der/die Zweite Vorsitzende die Rolle des stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden.

(3) Dem/der Kuratoriumsvorsitzenden, im Falle der Verhinderung dem/der stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden, obliegt

a) die Festlegung des Sitzungstermins,

b) die Einberufung der Sitzung unter Auswahl der Sitzungsart

c) die Benennung der Tagesordnungspunkte,

d) die Leitung der Sitzung,

e) die Bestimmung des Protokollführers für die Sitzungsniederschrift.

§ 6 Sitzungsverlauf und Beschlussfassung

(1) 1Bei Eröffnung der Kuratoriumssitzung stellt der/die  Vorsitzende fest, ob Einladung und Tagesordnung der Satzung entsprechen, vor allem, ob die in der Geschäftsordnung vorgeschriebene Einladungsfrist eingehalten und die Beratungsunterlagen rechtzeitig zugegangen sind. 2Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Kuratoriumsmitglieder anwesend sind und kein Widerspruch erhoben wird.

(2) 1Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der/die Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. 2Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen worden ist; eine Mindestzahl an teilnehmenden Kuratoren ist nicht vorgesehen.

(3) 1Der Vorsitzende stellt bei jedem Beschluss fest, ob die erforderliche Stimmenmehrheit vorliegt. 2Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. 3Enthaltungen zählen als Nein-Stimmen, ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben. 4Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(4) 1Die Sitzungen des Kuratoriums sind nicht öffentlich. 2Einzelne Gegenstände können durch Beschluss des Kuratoriums auf Antrag eines der Kuratoriumsmitglieder für vertraulich erklärt werden, hiervon ist jedoch nur im Einzelfall und nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen. 3Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. In jedem Fall hat das Protokoll Mitteilung über das Stimmverhältnis zu treffen. 4Über Anträge wird offen, bei Wahlen auf Antrag geheim abgestimmt.

(5) 1Sollen Entscheidungen ausnahmsweise im Umlaufverfahren getroffen werden, so fordert der Kuratoriumsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende, zur schriftlichen Abstimmung durch E-Mail oder postalisch an den Vorstand oder die Geschäftsstelle auf. 2Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beschlüsse ist die Beteiligung mindestens der Hälfte der Kuratoriumsmitglieder am Abstimmungsverfahren. 3Den Beschlüssen muss mindestens die Hälfte der am Verfahren teilnehmenden Kuratoriumsmitglieder zustimmen. 4Beantragt ein Kuratoriumsmitglied mündliche Behandlung, so ist die Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten Kuratoriumssitzung zu setzen, ein Umlaufbeschluss kann nicht mehr wirksam zustande kommen.

(6) 1Über die Sitzungen des Kuratoriums sind Niederschriften anzufertigen, die durch den/die Vorsitzende/n zu genehmigen und von dem von diesem/dieser beauftragten Protokollführer/in zu unterzeichnen sind. 2Die Niederschriften sind den Kuratoriumsmitgliedern nach der Genehmigung unverzüglich zu übersenden.

§ 7 Aufwandentschädigung

1Angehörige sind ehrenamtlich tätig. 2Auf Antrag eines Kuratoriumsmitgliedes kann diesem durch den Vorstand eine Aufwandentschädigung gewährt werden, die sich an den Regelungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes orientiert. 3Darüber hinaus erhalten Kuratoren keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4Notwendige Auslage der Kuratoren können erstattet werden.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 26. August 2010 in Kraft.

Hannover, den 26. August 2010

 

BESCHLÜSSE DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG

In der Mitgliederversammlung vom 26. August 2010 wurde die Veröffentlichung einer Beschlusssammlung beschlossen.

Folgende Beschlüsse wurden durch die Mitgliederversammlung gefasst:

26. August 2010, 2. Mitgliederversammlung

1. Satzungsänderungsbeschluss

Die Gründungssatzung des Vereins Skillshare e.V. wurde umfassend erweitert und geändert. Die Mitgliederversammlung beschloss die Satzung vom Stand August 2010 (verlinken).

2. TOK-Richtlinien

Die Mitgliederversammlung beschloss die Leitlinien zur Durchsetzung von Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle (TOK-Richtlinien) (verlinken).

3. Einrichtung eines Kuratoriums

Die Einrichtung eines Kuratoriums wurde beschlossen.

4. Geschäftsordnung des Kuratoriums

Die Mitgliederversammlung beschloss die Geschäftsordnung des Kuratoriums vom Stand August 2010 (verlinken).

5. Vereinskommunikation

Die Einrichtung einer TikiWiki Vereinskommunikationsplattform mit einem offen zugänglichen Teil und einem Teil zur vereinsinternen Kommunikation wurde beschlossen.

6. Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind unverzüglich auf der Vereinswebsite zu veröffentlichen. Der Vorstand wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.

7. Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Der Verein tritt der Initiative Transparente Zivilgesellschaft bei. Der Vorstand wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.

8. Neue Mitglieder

Neue Mitglieder müssen vor ihrem Beitritt der Satzung sowie den sog. TOK-Richtlinien ausdrücklich zustimmen. Hierfür hat der Vorstand ein Beitrittsformular zu entwerfen und auf der Vereinswebsite online zu stellen, auf welchem neue Mitglieder ihre ausdrückliche Zustimmung zur Satzung und den TOK-Richtlinien erklären müssen.

 

BESCHLÜSSE DES VORSTANDES

In der Vorstandsitzung vom 17. September 2010 wurde die Veröffentlichung einer Beschlusssammlung des Vorstandes beschlossen.

Folgende Beschlüsse wurden durch den Vorstand gefasst:

17. September 2010

WikiFest 2010 BLN
Das WikiFest 2010 BLN wird mit einem Betrag von 200,- EUR gefördert.

 

Wir freuen uns über jeden, der sich bei Skillshare e.V. als Mitglied oder auch als Nicht-Mitglied engagiert.

Für Interessierte steht ein Starterpaket mit den wesentlichen Informationen zur Mitgliedschaft bei Skillshare e.V. zur Verfügung.

Starterpaket Neumitglieder mit:
Aufnahmeantrag
Satzung
TOK (Leitlinien für Transparenz, zur Durchsetzung von Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle)
Beitragsordnung

 

 
Hier können Sie Mitglied werden
 
  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
    Skillshare e.V.
    Gründungsjahr: 2009
    Anschrift: Roonstraße 10a, 30163 Hannover
  2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation:
    Satzung hier:
    Angaben zu den Zielen: hier
  3. Angaben zur Steuerbegünstigung:
    Der Verein Skillshare e.V. ist wegen Förderung der Bildung und Erziehung nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord unter der Steuernummer 25/207/44205 vom 21. August 2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger:
    Nadine Stark, 1. Vorsitzend
    Olaf Kosinsky, 2. Vorsitzender
    Annette Emmerich-Witt, Schatzmeisterin
    Die Vorstandsmitglieder haben Einzelvertretungsbefügnis
  5. Tätigkeitsbericht
    siehe Tätigkeitsbericht 2009 hier
    siehe Tätigkeitsbericht 2010 hier
  6. Personalstruktur:
    keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Zum überwiegenden Teil wird die Arbeit z.Zt. von dem 3-köpfigen, ehrenamtlich arbeitenden Vorstand erledigt.
  7. Angaben zur Mittelherkunft:
    siehe Jahresabschluss 2009 hier
    siehe Jahresabschluss 2010 hier
  8. Angaben zur Mittelverwendung:
    siehe Jahresabschluss 2009 hier
    siehe Jahresabschluss 2010 hier
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:
    Es liegen keine gesellschaftsrechtlichen Verbundenheiten mit Dritten vor
  10. Zahlungen größeren Umfangs (mehr als 10 % der Gesamteinnahmen): Einzelaufstellungen der Jahr 2009 bis 2011 mit den namentlichen Angaben zu allen Spenden über 1.000 €. Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen gab es und sind auf den Einzelseiten vermerkt.
 

Skillshare e.V. unterstützt die

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Wir verpflichten uns zu Transparenz!

Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen:
Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und
wer die Entscheidungsträger sind.

 

 

 

Den Wortlaut der Initiative und der Selbstverpflichungserklärung finden Sie hier

Die Mitgliederversammlung von Skillshare e.V. hat am 26. August 2010 beschlossen, die Selbstverspflichtungserklärung zu unterstützen und den Vorstand gebeten, die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

 

 
Die Aufgaben und Ziele des Vereins Skillshare e.V. werden in § 2 der Vereinssatzung (link) definiert. Basis der selbstlosen Tätigkeit des Vereins ist laut Satzung die Förderung der Bildung durch

Erstellung, Sammlung und Verbreitung sog. freier Inhalte.

"Freie Inhalte" im Sinne der Vereinssatzung sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu nutzen, zu verbreiten und zu bearbeiten.

Der Verein hat satzungsgemäß insbesondere den Zweck, Menschen zur freiwilligen Mitarbeit an den bestehenden oder neuen frei zugänglichen internetbasierten kostenlosen Datenbanken, wie beispielsweise Online-Enzyklopädien sowie Online-Quellensammlungen zu motivieren und durch Weiterbildung zu befähigen. Ferner soll die Weiterbildung der bereits bei der Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte tätigen freiwilligen Mitarbeiter in internetbasierten kostenlosen und jedem Menschen frei zugänglichen Datenbanken gefördert werden.

Hierfür wird der Verein geeignete Schulungsprogramme entwickeln, planen und ausführen sowie Kontakt zu bestehenden Organisationen mit gemeinnützigem Hintergrund aufbauen und mit diesen kooperieren. Der Verein wird die onlinebasierte Zusammenarbeit der freiwilligen Mitarbeiter in den genannten kostenlosen internetbasierten Projekten zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte durch persönliche Kontaktaufnahme zwischen den Weiterbildungsteilnehmern stärken und durch Bildungsangebote fördern. Gruppen von freiwilligen Mitarbeitern aus den unterschiedlichsten Bereichen der Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte treffen in diesen geplanten interdisziplinären Veranstaltungen zusammen und kooperieren mit dem Ziel der gegenseitigen Weiterentwicklung ihrer persönlichen Fähigkeiten.

Dem Zweck des Vereins sollen namentlich dienen:

  • die Verbreitung und die Förderung der Verbreitung freier Inhalte insbesondere durch Schulungsveranstaltungen für freiwillige Mitarbeiter in internetbasierten kostenlosen und jedem Menschen frei zugänglichen Datenbanken wie beispielsweise Online-Enzyklopädien, Online- Quellensammlungen und ähnlichen Projekten. Insbesondere die Vergabe von Stipendien für die Teilnahme an solchen Schulungsveranstaltungen gehört zum Vereinszweck, um den freien Zugang zu den Schulungen für jeden Menschen unabhängig von dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
  • die Beschaffung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema freie Inhalte. Dies soll beispielsweise durch Veranstaltungen, Kooperationen mit Behörden, Organisationen, Anstalten des öffentlichen Rechts, Medienpartnern oder Informationsmaterial geschehen.
  • die Klärung wissenschaftlicher, sozialer, kultureller und rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit freien Inhalten zum Beispiel durch Gutachten, Studien und Vergabe von Stipendien.


 

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