Kuratorium
Der Verein Skillshare e.V. hat als Vereinsorgan ein ehrenamtliches Kuratorium eingerichtet.
Das Kuratorium hat gemäß der Satzung von Skillshare e.V. im Wesentlichen umfassende Informationsrechte gegenüber dem Vorstand und den anderen Vereinsorganen. Die Kuratoren haben die Aufgabe, die Vereinszwecke zu Unterstützen. Vereinzweck ist Förderung der Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit, um die Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und die Bildung zu verbessern.
Wesentlich für Erfüllung dieser Satzungsaufgaben und dem Umgang mit ehrenamtlichem Engagement ist das Aufbringen der notwendigen Mittel und Ressourcen in Form von Spendengeldern und Netzwerkkontakten. Demgemäß formuliert die Satzung als Zweck des Kuratoriums in § 15 folgendes:
"Das Kuratorium berät Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung des Vereins in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, der Werbung und der Positionierung. Es unterstützt die Netzwerke des Vereins wie Freundeskreise oder Unternehmenspartner und erschließt neue Kontakte zu Einzelpersonen, Firmen, Institutionen und Netzwerken, die das Anliegen des Vereins durch seine Vermittlung in die Gesellschaft oder durch finanzielle Beiträge und Zugang zu öffentlichen und privaten Mitteln fördern." (§ 15 Abs. 3 der Satzung)
Das Kuratorium stellt eine Schnittstelle zwischen der Vereinsarbeit und wesentlichen Teilen der Gesellschaft dar. Durch die Kuratoriumsmitglieder sollen dem Verein und damit der Idee des Freien Wis-sens Kenntnisse und Kontakte zur Verfügung gestellt werden, die zur Erreichung der gesellschaftlichen Bildungsaufgabe notwendig, hilfreich oder nützlich sind. Das Kuratorium soll sich aus alle Berei-chen der Gesellschaft zusammensetzen und tritt öffentlich als Kurator von Skillshare e.V. auf.
Das Kuratorium kann an alle Vereinsorgane und Gremien, insbesondere gegenüber dem Vorstand, Empfehlungen aussprechen und sich aktiv bei der Positionierung des Vereins einbringen. Ein Kurator richtet im Kuratorium gemeinsam mit dem Vorstand die Strategie des Vereins aus und unterstützt den Verein und seine Organe durch sein besonderes Fachwissen und Erfahrungen.
Das Kuratorium hat eine Geschäftsordnung. Der Vorstand lädt zurzeit einmal jährlich zu einer Kuratoriumssitzung ein. In dieser Geschäftsordnung ist unter anderem der Entscheidungsfindungsweg im Kuratorium geregelt.
"Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen grundsätzlich in Kuratoriumssitzungen.
Diese können gem. § 18 der Vereinssatzung im Wege der Onlineversammlung sowie einer Telefonkonferenz stattfinden. Ferner ist die Beschlussfassung im Wege eines Umlaufbeschlusses möglich. Mitglieder des Vorstandes, des Beirates sowie des Aufsichtsrates haben das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Kuratoriums. Ihnen steht ein Rederecht, jedoch kein Stimmrecht im Kuratorium zu."
Die Einrichtung eines Beirates und eines Aufsichtsrates hat die Mitgliederversammlung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen. Das Vereinsorganigramm stellt die zurzeit gültige Organstruktur des Vereins dar.
Der Vorstand




