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Ihre steuerlichen Begünstigungen

Ihr persönliches Engagement für "einen guten Zweck", wie Skillshare e.V., kann mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Als Spender/in werden Sie steuerlich gebünstigt. Zuwendungen an einen gemeinnützigen Verein können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

 

Freistellungsbescheid

Der Verein Skillshare e.V. ist wegen Förderung der Bildung und Erziehung nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord unter der Steuernummer 25/207/44205 vom 21. August 2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Zuwendungen von Privatpersonen

Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO an eine gemeinnützige Stiftung können gem. § 10 b Abs. 1 EStG insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Spenden, die die Höchstbeträge überschreiten oder im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind unbegrenzt vortragsfähig, d.h. sie können auch in den folgenden Jahren unter Maßgabe der genannten Grenzen abgezogen werden.

Zuwendungen von Unternehmen

Unternehmen können Zuwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an steuerbegünstigte Körperschaften in Höhe von insgesamt bis zu

  • 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
  • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Betriebsausgaben abziehen.
 

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