We're not Skillshare International. If you are looking for Skillshare International, see www.skillshare.org.

Deutsch (DE-CH-AT)French (Fr)English (United Kingdom)Nederlands - nl-NL
Newsletter

*

Available mailing list:

(*) Mandatory fields

There are no translations available.

Der Verein veröffentlicht für jedes Geschäftsjahr neben der Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Tätigkeitsbericht
 
There are no translations available.

1 Kurzdarstellung:
1.1 Vereinsname, Gründungsjahr

Skillshare e.V., Gründung am 6. August 2009

1.2 zuständiges Finanzamt, Steuernummer
Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/44205

1.3 Gemeinnützigkeit, letzter Freistellungsbescheid
Der Verein Skillshare e.V. ist wegen Förderung der Bildung und Erziehung nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord unter der Steuernummer 25/207/44205 vom 21. August 2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

1.4 Zahl der Mitglieder, Fördermitglieder, besondere Mitglieder
11 Mitglieder, keine Fördermitglieder

1.5 Statistik der Mitglieder

5 weibl., 6 männl. Mitglieder

1.6 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wurde gem. Satzung auf 12€/Jahr festgelegt.

1.7 Vereinsorgane: Vorstand, Beirat
Vorstand:
Vorsitzender: Nadine Stark
Stellvertretender Vorsitzender: Olaf Kosinsky
Schatzmeisterin: Annette Emmerich-Witt

1.8 Verbandsmitgliedschaften
Es wurden keine Mitgliedschaften in anderen Vereinen oder Verbänden eingegangen

1.9 Geschäftsstelle: Adresse, personelle Situation
Die Geschäftsstelle wurde von der Vorsitzenden wahrgenommen. Die Tätigkeiten wurden ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommen.

1.10 finanzielle Situation
Die Bilanz schließt mit einer Bilanzsumme von 1.704,68€ und weist ein Jahresergebnis in Höhe von 1.606,91€ aus. Das Umlaufvermögen des Vereins besteht ausschließlich aus dem Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Hannover in Höhe von 1.685,68€. Es konnten im Jahr 2010 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 108€ sowie Spenden in Höhe von 15.346,64€ verbucht werden. Die Ausgaben bestanden überwiegend aus der Finanzierung der Veranstaltung Skillshare in Lüneburg in Höhe von 10.947,13€. Darüber hinaus wird auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2010 verwiesen

2 Vereinsaktivitäten
2.1 Mitgliederversammlungen

Eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes fand am 26.8.2010 in Bad Oeynhausen statt.

2.2 Besondere Projekte
Im Vordergrund der Vereinsarbeit stand die Organisation der Skillshare Veranstaltung vom 4.-6.Juni 2010 in Lüneburg. Über die Veranstaltung wurde ein umfangreicher Tätigkeitsbericht (24 Seiten) erstellt und auf der Vereinshomepage veröffentlicht und zum Download angeboten.

2.3. Weitere Veranstaltungen
Das Wikifest im November 2010 wurde mit einem Zuschus sin Höhe von ca. 300€ gefördert.

2.4 Zukunftspläne
Geplant ist im Jahr 2011 die Fortsetzung des Landtagsprojektes.

 

Hannover, 31.01.2011

 
There are no translations available.

1 Kurzdarstellung:
1.1 Vereinsname, Gründungsjahr

Skillshare e.V., Gründung am 6. August 2009

1.2 zuständiges Finanzamt, Steuernummer
Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/44205

1.3 Gemeinnützigkeit, letzter Freistellungsbescheid
Der Verein Skillshare e.V. ist wegen Förderung der Bildung und Erziehung nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord unter der Steuernummer 25/207/44205 vom 21. August 2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

1.4 Zahl der Mitglieder, Fördermitglieder, besondere Mitglieder
9 Mitglieder, keine Fördermitglieder

1.5 Statistik der Mitglieder
5 weibl., 4 männl. Mitglieder

1.6 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wurde gem. Satzung auf 12€/Jahr festgelegt.

1.7 Vereinsorgane: Vorstand, Beirat
Vorstand:
Vorsitzender: Ralf Boesch
Stellvertretende Vorsitzende: Nadine Stark
Schatzmeisterin: Annette Emmerich-Witt

1.8 Verbandsmitgliedschaften
Es wurden keine Mitgliedschaften in anderen Vereinen oder Verbänden eingegangen

1.9 Geschäftsstelle: Adresse, personelle Situation
Die Geschäftsstelle wurde von der Stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen. Die Tätigkeiten wurden ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommen.

1.10 finanzielle Situation
Die Bilanz schließt mit einer Bilanzsumme von 264,63€ und weist ein Jahreser-gebnis in Höhe von 198,24€ aus. Das Umlaufvermögen des Vereins besteht ausschließlich aus dem Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Hannover in Höhe von 264,63€. Es konnten im Jahr 2009 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 50€ sowie eine Geldspende in Höhe von 200€ verbucht werden. Die Ausgaben bestanden ausschließlich aus den Kosten der Gründung (30,39€) sowie den Kosten für das Girokonto. Als sonstige Einnahmen für 2 kleinere Zahlungen von der Firma PayPal (Verifizierung der Kontoverbindung) verbucht. Die bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 66,39€ bestehen aus zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträgen (in 2010 liegt dafür eine Verzichtserklärung vor) sowie aus der Vorlage der Gründungskosten. Darüber hinaus wird auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2009 verwiesen

2 Vereinsaktivitäten
2.1 Besondere Projekte

Das Jahr 2009 stand im Zeichen der Gründung des Vereins.

2.2 Zukunftspläne
Im Vordergrund standen die Vorbereitung auf die der Skillshare Veranstaltung 2010 im Juni in Lüneburg.

 

Hannover, 17.08.2010

 
There are no translations available.

1Dem Kuratorium des Vereins Skillshare e.V. (im Folgenden "Verein") wurde gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Vereinssatzung mit Beschluss vom 24. August 2010 diese Geschäftsordnung durch den Vereinsvorstand gegeben. 2Die Geschäftsordnung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. August 2010 genehmigt.

§ 1 Grundsatz

(1) Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen der Gesetze, der Vereinssatzung und dieser Geschäftsordnung zur Förderung freier Inhalte und zum Wohle des Vereins aus.

(2) Entsteht für ein Mitglied des Kuratoriums durch ein anderes Mandat oder andere Aufgaben die Möglichkeit von Interessenkonflikten, so hat das Mitglied das Kuratorium unverzüglich zu informieren.

(3) Die Tätigkeit des Kuratoriums ist ehrenamtlich und orientiert sich an den Leitlinien zur Durchsetzung von Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle (TOK-Leitlinien) der Mitgliederversammlung, die ausdrücklich zum Gegenstand dieser Geschäftsordnung gemacht werden.

§ 2 Mitgliedschaft im Kuratorium

(1) 1Die Mitgliedschaft im Kuratorium entsteht durch Berufung in Form eines Beschlusses des Vereinsvorstandes sowie der Annahme der Berufung durch den/die Kurator/in. 2Eines weiteren formalen Aktes bedarf es hierfür nicht.

(2) Die Satzung trifft in § 15 Abs. 6 Satz 1 Regelungen zum Ende des Amtes im Kuratorium des Vereins.

§ 3 Vorstand des Vereins

(1) 1Der Vorstand entscheidet gem. § 10 Abs. 5 der Vereinssatzung über die Einsetzung eines Kuratoriums sowie über die Berufung der Mitglieder dieses Gremiums durch Beschluss.

(3) 1Der Vorstand berichtet und informiert das Kuratorium regelmäßig. 2Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Vereins mit dem Kuratorium ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

§ 4 Kuratorium

(1) 1Das Kuratorium berät den Vorstand und die Geschäftsführung bei der Umsetzung der Vereinsziele und Zwecke zur Förderung des Vereinszwecks, der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Positionierung im Sinne des § 15 Abs. 5 der Vereinssatzung. 2Es unterstützt den Verein, die Mitgliederversammlung, den Vorstand und die Geschäftsstelle bei der Durchsetzung der jeweiligen Ziele und Aufgaben insbesondere zur Beschaffung von Mitteln (Spenden) und Zuwendungen für Projektbezogene Aufgaben und Methoden zur Gewinnung von Spenden und Zuwendungen.

(2) Das Kuratorium hat ferner die Aufgabe, Netzwerke des Vereins wie Freundeskreise, Unternehmer, Sponsoren und andere zu unterstützen und neue Kontakte zu Einzelpersonen, Firmen, Institutionen und Netzwerken, die das Anliegen des Vereins durch seine Vermittlung in die Gesellschaft oder durch finanzielle Beiträge und Zugang zu öffentlichen mitteln fördern.

(3) 1Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen grundsätzlich in Kuratoriumssitzungen. 2Diese können gem. § 18 der Vereinssatzung im Wege der Onlineversammlung sowie einer Telefonkonferenz stattfinden. 3Ferner ist die Beschlussfassung im Wege eines Umlaufbeschlusses möglich. 4Mitglieder des Vorstandes, des Beirates sowie des Aufsichtsrates haben das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Kuratoriums. 5Ihnen steht ein Rederecht, jedoch kein Stimmrecht im Kuratorium zu. 6Rechte eines Mitgliedes des Kuratoriums bleiben unberührt.

§ 5 Kuratoriumssitzungen

(1) 1Kuratoriumssitzungen sollen regelmäßig stattfinden. 2Bei Eilbedürftigkeit oder auf Antrag des Vereinsvorstandes oder mindestens zweier Mitglieder des Kuratoriums ist unverzüglich eine Kuratoriumssitzung einzuberufen.

(2) 1Das Kuratorium soll durch einfache Stimmenmehrheit auf Vorschlag eines Mitgliedes des Vorstandes oder des Kuratoriums eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretende/n Kuratoriumsvorsitzende/n wählen. 2Macht das Kuratorium hiervon keinen Gebrauch, so übernimmt der/die Erste Vorsitzende des Vereins die Aufgabe des/der Vorsitzenden des Kuratoriums in den Kuratoriumssitzungen; der/die Zweite Vorsitzende die Rolle des stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden.

(3) Dem/der Kuratoriumsvorsitzenden, im Falle der Verhinderung dem/der stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden, obliegt

a) die Festlegung des Sitzungstermins,

b) die Einberufung der Sitzung unter Auswahl der Sitzungsart

c) die Benennung der Tagesordnungspunkte,

d) die Leitung der Sitzung,

e) die Bestimmung des Protokollführers für die Sitzungsniederschrift.

§ 6 Sitzungsverlauf und Beschlussfassung

(1) 1Bei Eröffnung der Kuratoriumssitzung stellt der/die  Vorsitzende fest, ob Einladung und Tagesordnung der Satzung entsprechen, vor allem, ob die in der Geschäftsordnung vorgeschriebene Einladungsfrist eingehalten und die Beratungsunterlagen rechtzeitig zugegangen sind. 2Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Kuratoriumsmitglieder anwesend sind und kein Widerspruch erhoben wird.

(2) 1Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der/die Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. 2Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen worden ist; eine Mindestzahl an teilnehmenden Kuratoren ist nicht vorgesehen.

(3) 1Der Vorsitzende stellt bei jedem Beschluss fest, ob die erforderliche Stimmenmehrheit vorliegt. 2Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. 3Enthaltungen zählen als Nein-Stimmen, ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben. 4Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(4) 1Die Sitzungen des Kuratoriums sind nicht öffentlich. 2Einzelne Gegenstände können durch Beschluss des Kuratoriums auf Antrag eines der Kuratoriumsmitglieder für vertraulich erklärt werden, hiervon ist jedoch nur im Einzelfall und nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen. 3Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. In jedem Fall hat das Protokoll Mitteilung über das Stimmverhältnis zu treffen. 4Über Anträge wird offen, bei Wahlen auf Antrag geheim abgestimmt.

(5) 1Sollen Entscheidungen ausnahmsweise im Umlaufverfahren getroffen werden, so fordert der Kuratoriumsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende, zur schriftlichen Abstimmung durch E-Mail oder postalisch an den Vorstand oder die Geschäftsstelle auf. 2Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beschlüsse ist die Beteiligung mindestens der Hälfte der Kuratoriumsmitglieder am Abstimmungsverfahren. 3Den Beschlüssen muss mindestens die Hälfte der am Verfahren teilnehmenden Kuratoriumsmitglieder zustimmen. 4Beantragt ein Kuratoriumsmitglied mündliche Behandlung, so ist die Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten Kuratoriumssitzung zu setzen, ein Umlaufbeschluss kann nicht mehr wirksam zustande kommen.

(6) 1Über die Sitzungen des Kuratoriums sind Niederschriften anzufertigen, die durch den/die Vorsitzende/n zu genehmigen und von dem von diesem/dieser beauftragten Protokollführer/in zu unterzeichnen sind. 2Die Niederschriften sind den Kuratoriumsmitgliedern nach der Genehmigung unverzüglich zu übersenden.

§ 7 Aufwandentschädigung

1Angehörige sind ehrenamtlich tätig. 2Auf Antrag eines Kuratoriumsmitgliedes kann diesem durch den Vorstand eine Aufwandentschädigung gewährt werden, die sich an den Regelungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes orientiert. 3Darüber hinaus erhalten Kuratoren keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4Notwendige Auslage der Kuratoren können erstattet werden.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 26. August 2010 in Kraft.

Hannover, den 26. August 2010

 
DECISIONS OF THE GENERAL ASSEMBLY

In the General Assembly of 26 August 2010 it was decided to publish a collection decision.

The following resolutions were passed by the General Assembly:

26. August 2010, 2nd General Assembly
1. Statutes Amendment Decision

The founding statute of the association Skillshare Association was extensively enlarged and changed. The General Assembly adopted the Statute of as of August 2010 (link).
2. TOK Guidelines

The General Assembly decided to enforce the guidelines of transparency, organization, management and control (TOK guidelines) (link).
3. Establishment of a Board of Trustees

The establishment of a Board of Trustees was adopted.
4. Rules of Procedure of the Board of Trustees

The General Assembly adopted the Rules of Procedure of the Board of Trustees of the state August 2010 (link).
5. Club Communications

The establishment of a TikiWiki club communications platform with an open-access part and a part of simplifying internal communications has been resolved.
6. Decisions of the General Assembly

All decisions of the General Assembly are to be immediately posted on the club website. The Board is asked to take the necessary steps.
7. Civil Society Initiative Transparent

The association joins the initiative transparent civil society. The Board is asked to take the necessary steps.
8. New Members

New members must before their accession to the Statute and the so-called TOK guidelines explicitly consent. For this purpose, the Board has to design an application form and put on the club website online, to which new members must declare their express consent to the statute and the TOK guidelines.
 

DECISIONS OF THE BUREAU


In the board meeting of 17 September 2010 was the publication of a collection decision of the board decided.

The following resolutions were adopted by the Board:

17. September 2010

WikiFest 2010 BLN
The WikiFest 2010 BLN is an amount of 200, - EUR promoted.

 

We welcome anyone who is involved in Skillshare Association as a member or as a non-member.

For those interested in a starter package is the key information about membership at Skillshare eV.

Starter Package New Members with:
Membership application
Statutes
TOK (Guidelines for transparency, for enforcement of transparency, organization management and control)
Fee Schedule

 

 
Here you can join
 
1. Name, location, address and Year
Skillshare e.V.
Year: 2009
Address: Roonstraße 10a, 30163 Hannover
2. Full details of the charter and goals of our organization:
Statutes here:
Information on the objectives: here
3. The tax advantage:
The association Skillshare eV is due to promotion of education and training after the last notice of exemption from the tax authorities Hanover-North under the tax number 25/207/44205 of 21 August 2009 pursuant to § 5 para 1 No 9 of the Tax Act by the corporation and according to § 3 No. 6 of the Trade Tax Act exempted from business tax.
4. Name and function key decision makers:
Nadine Stark, 1 Chairman, Olaf Kosinsky, 2 Chairman, Anne Emmerich Witt, treasurer. The board members have Einzelvertretungsbefügnis
5. Activity Report
see here
6. Personnel:
no full-time employees. For the most part, the work currently done by the 3-member, volunteer working Board.
7. Information on sources of funds:
see Annual Report 2009 here
8. Information on use of funds:
see Annual Report 2009 here
9. Corporate links with third parties:
There are no corporate links with third parties before
10. Payments larger scale (more than 10% of revenue): the individual statements of the year 2009 to 2011, the roll-call details of all donations over 1,000 €. Individual donations, which was accounting for over 10% of the total annual revenue and are noted on individual pages.
 

Skillshare e.V. supports

Civil Society Initiative Transparent

We are committed to transparency!

Those who work for the common good, you should tell the Community:
What the organization does, where the funds come, how they are used and
who are the decision makers.

 

 

 

The text of the initiative and the related Selbstverpflichungserklärung here

The General Assembly of Skillshare Association on 26 August 2010 decided to support the Selbstverspflichtungserklärung and asked the Board to make any declarations.

 

 
The aims and objectives of the association Skillshare Association are defined in § 2 of the Articles of Association (link). Basis of the selfless work of the association is under the statutes to promote education by

Creation, collection and dissemination of so-called open content.

"Free content" within the meaning of the statutes, all factories that are made by their authors under a license that allows anyone to use these works for free to distribute and edit.

The association is registered under the particular purpose to motivate people for voluntary participation in existing or new open-access free Internet-based databases, such as online encyclopedias and online resource collections and to empower through education. Furthermore, the development of the already operating in the production, collection and distribution of free content from Internet-based volunteers in free and every man free-access databases are supported.

For this purpose, the association will develop, plan appropriate training programs, and execute and establish contact with existing charitable organizations with background and cooperate with them. The association will further strengthen the cooperation of the online-based volunteers in these free web-based projects for the creation, collection and distribution of free content through personal contacts between participants and promote continuing education through training programs. Groups of volunteers from various sectors of production, collection and distribution of free content found in these interdisciplinary events planned together and cooperate with the goal of mutual development of their personal skills.

The purpose of the Association are to serve in particular:

* The free distribution and promotion of content distribution, in particular through training sessions for volunteers in internet-based free and every man freely available databases such as online encyclopedias, online resource collections and similar projects. In particular, the award of scholarships to attend such training courses is part of the association's purpose to ensure free access to training for everyone regardless of ensuring its economic performance.
* The procurement, provision and dissemination of information and publicity about free content. This should be done with such events, cooperation with authorities, organizations, public institutions, media partners or information.
* Clarification of scientific, social, cultural and legal issues related to free content, for example, by reports, studies and scholarships.
 

There are no translations available.

600px-Wikikina_Logo  

News


Project report on Skillshare 2010 releaseddetail hier

Skillshare Twitter